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Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist Teil des Deutschen Sozialversicherungssystems. Die Versicherung unterstützt bei nachweisbarem, dauerhaft erhöhtem Bedarf an pflegerischer Lebensunterhalt und sofern dieser festgestellt ist, auch bei entsprechend hohem Bedarf an hauswirtschaftlicher Erhaltung einen Kostenanteil der häuslichen bzw. stationären Pflege.
Es gibt verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die nicht den gleichen Rang haben. Man unterschiedet die Leistungsgrundsätze der Prävention und Rehabilitation, die eine größere Bedeutung gegenüber den Pflegeleistungen haben, und die ambulante Pflege, die stationären, also teilstationären und vollstationären Leistungen vorgehen.
Alle Leistungen sind budgetiert, bis auf Pflegekurse und technische Hilfsmittel. Das hat einen politischen Hintergrund, da die Pflegeversicherung nicht als Vollversicherung zu festgelegt werden sollte.
Zu den wichtigsten Leistungen zählen die häusliche Pflege und die Unterbringung in einem Heim. Zu der häuslichen Pflege gehören Pflegegeldzahlungen für beschaffte Pflegepersonen, damit sind monatliche Geldleistungen gemeint, die an privat organisierte oder private Pfleger flossen. Des Weiteren zählen Pflegehilfen, die durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet wurden, so genannte Kombinationsleistungen aus den beiden Möglichkeiten der Pflegehilfe und der Pflegegeldzahlung und teilstationäre Pflege. Es ist zu beachten, dass es sich bei einer Unterbringung in einem Heim um eine Dauerpflege handelt, also eine vollstationäre Versorgung.
In den meisten Fällen werden drei Pflegestufen unterschieden, in der jeweils höheren Pflegestufe steht der betroffenen Person ein höherer monatlicher Beitrag zur Verfügung. Die Ausnahme bilden Härtefälle.
In privaten Pflegeversicherungen treten an die Stelle der Sachleistungen Kostenerstattungen, die Höhe entspricht je nach Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.
Zum sozialen Schutz von Pflegepersonen, die angesichts der Pflege nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein können, bezahlt die Pflegeversicherung Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung.