Altenheime
Die Begriffe Altenheim oder Altersheim stehen im Deutschen für die Betreuung oder Unterbringung alter Menschen, die nicht mehr selbstständig für sich sorgen können in dafür vorgesehen Institute und Wohnhäuser. Generell unterscheidet man Altenpflegeheime, Altenwohnheime und die „einfachen“ Pflegeheime.Grundsätzlich unterscheidet man Altenheime und Altenpflegeheime, in denen eindeutig die medizinische Versorgung im Vordergrund steht.
Altenheime werden in Deutschland von staatlichen Trägern wie beispielsweise Gemeinden und/oder Kreisen, privaten Betreibern oder von freigemeinnützigen Institutionen, wie kirchlichen oder karitativen Organisationen, geführt. Private Einrichtungen verfolgen unterschiedliche betriebswirtschaftliche Ziele. Der größte Teil der Organisationen wird von freigemeinnützigen Organisationen geführt mit etwa 30-60 %, wobei es wichtig ist an dieser Stelle regionale Unterschiede zu betonen. Staatliche Träger machen etwa einen Anteil von 10 % aus.
Bedeutsam für die Betreiber von Altenheimen ist, dass freigemeinnützige und staatliche Altenhilfen durch öffentliche Mittel unterstütz werden.
Die Finanzierung der Einrichtungen ist unterschiedlich geregelt. Es wird ein Vergütungssatz pro Tag und pro Bewohner von einer amtlichen Stelle festgelegt. Hierin sind die Wohnungskosten, die Verpflegung und die Betreuung enthalten.
Der Bewohner bezahlt durch die Inanspruchnahme von privaten oder staatlichen Pflegeversicherung und durch Rentenbezüge.
Eine häufige Kritik mit der Altenheime umgehen müssen bzw. deren Bewohner hat damit zu tun, dass Altenheim häufig gleich Abschieben zu tun hat. So kommt es, dass viele ältere Menschen sich dagegen wehren aus ihrer gewohnten Umgebung in ein Heim „abgeschoben“ zu werden. Zu weiteren Problemen gehört Isoliertheit von der Familie, Einsamkeit, Probleme mit der Gesellschaft anderer und fehlen sozialer Kompetenzen.
Für die medizinische Versorgung ist in allen Arten von Wohnheimen gesorgt, kompetente und erfahrene Pfleger und Zivildienstleistende sind stets vor Ort.
